Antrag für die StVV am 10.5. – Anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Antrag Anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt

Maßnahmen zur Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens für alle Stellenausschreibungen der Stadt Bremerhaven und ihrer Eigenbetriebe einzuleiten und umzusetzen.

Begründung:
Vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Arbeitsuchende und Frauen mit Kindern werden in Bewerbungsverfahren oft benachteiligt. Sie haben deutlich schlechtere Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Das belegen zahlreiche Studien und die Beratungserfahrung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
Zuletzt hat eine beim Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erschienene Studie belegt, dass allein die Angabe eines türkischen Namens ausreicht, die Chance auf ein Vorstellungsgespräch um 14 Prozent zu senken, in kleineren Unternehmen sogar um 24 Prozent.
Eine Möglichkeit, gegen die bewusste oder unbewusste Benachteiligung bestimmter Personengruppen vorzugehen, sind anonymisierte Bewerbungsverfahren. Ausgehend von guten Erfahrungen in anderen Ländern hat die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Jahren 2010/11 ein deutschlandweites Modellprojekt durchgeführt, in dem verschiedene Unternehmen, Behörden und Kommunen anonymisierte Bewerbungsverfahren testeten.

Für je 12 Monate haben Deutsche Post, Deutsche Telekom, L´Oréal, Mydays, Procter & Gamble, das Bundesfamilienministerium, die Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Stadtverwaltung von Celle neue Wege der Mitarbeiterrekrutierung ausprobiert. Beim Pilotprojekt wurden über 8.500 Bewerbungen anonymisiert eingesehen, 246 Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplätze wurden erfolgreich besetzt. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass anonymisierte Bewerbungen den Fokus auf die Qualifikation der Bewerbenden lenken und dabei gut umsetzbar sind.

Entscheidend ist dann die Qualifikation der Bewerbenden gewesen, nicht ihr Aussehen, Geschlecht oder die Herkunft.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

gez.
Jörn Schwalbach
und Fraktion RePiLi – sozial – transparent – partizipativ

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Antrag für die StVV am 10.5. – Sozialticket

Antrag Sozialticket

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt

1. Maßnahmen zur Einführung eines Bremerhavener Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr für die unter Punkt 3 beschriebenen Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens einzuleiten und umzusetzen;
2. umgehend Verhandlungen mit BremerhavenBus (Verkehrsgesellschaft Bremerhaven AG/ BVV) aufzunehmen, um einen Einführungstermin möglichst noch im Jahr 2012 zu garantieren;
3. als zugangs- und empfangsberechtigt Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Bremerhaven anzuerkennen, die Leistungen nach SGB II oder vergleichbare staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten (Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter sowie Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten);
4. den Geltungsbereich des übertragbaren Sozialtickets für jeweils einen Monat innerhalb des Tarifzone 250 festzulegen;
5. dafür zu sorgen, dass die Kosten dieses Sozialtickets den im Regelbedarf vorgesehen Anteil für Verkehr nicht übersteigen.

Begründung:

Für viele Menschen in Bremerhaven ist das Fahren mit dem Bus unerschwinglich geworden: ältere Menschen mit geringfügigen Renten, Menschen, die von den Hartz-IV-Gesetzen betroffen sind, Menschen in schlecht bezahlten Jobs an der Armutsgrenze. Bereits alltägliche Wege wie Einkaufen, Arztbesuche, Behördengänge werden so zum unüberwindlichen Problem. Ebenso die lebenswichtige Pflege sozialer Kontakte über das unmittelbare Lebensumfeld hinaus.

Wer arm ist, darf nicht vom kulturellen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Denn soziale Teilhabe und Mobilität sind eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben: Eingeschränkte Mobilität hingegen bedeutet zusätzliche soziale Ausgrenzung. Die Gesellschaft weist der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung einen hohen Wert zu. Die Bereitschaft zur Mobilität wird dabei vorausgesetzt.

Die Möglichkeit sich eigeninitiativ um einen Arbeitsplatz zu bemühen wird immens erhöht. Der Verwaltungsaufwand im Jobcenter verringert zugunsten einer individuellen Hilfestellung zur Erwerbsaufnahme.

Das Sozialticket könnte einen wesentlichen Beitrag leisten, eine angemessene Mobilität bei den rund 25.000 betroffenen Bremerhavenerinnen und Bremerhavenern zu fördern, die nach Punkt 3 zum Erwerb des Sozialtickets berechtigt sind.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

gez.
Jörn Schwalbach
und Fraktion RePiLi – sozial – transparent – partizipativ

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Pressemitteilung – Rückbau von Kameraüberwachung an Krankenrettungswagen

Rückbau von Kameraüberwachung an Krankenrettungswagen

Die Fraktion RePiLi – sozial – transparent – partizipativ weist in der aktuellen Diskussion über Überwachungskameras an Krankenrettungswagen auf ihren Antrag in der Stadtverordnetenversammlung hin.
Bereits im November des letzten Jahres hat die Fraktion aufgrund der ihrer Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigten Verletzung der Rechte der Bürger einen Antrag eingebracht, der einen Rückbau der Überwachungskameras vorsieht. Es handelt sich hierbei um grundgesetzlich garantierte Rechte, die einem besonderen Schutz durch den Staat unterliegen.
In keinem der beschriebenen auslösenden Fälle hätte eine Kameraüberwachung den Angriff auf die Sanitäter verhindert. Somit ist diese Maßnahme nicht geeignet, den Zweck der durch sie verfolgt wird zu erreichen und damit nicht durch gesetzliche Vorgaben abgedeckt, sprich rechtswidrig.
Die Fraktion begrüßt ausdrücklich alle anderen zum Schutz des Rettungspersonals getroffenen Maßnahmen und verurteilt jeglichen Angriff auf Hilfeleistende. Bei einem Ortstermin konnten wir uns davon überzeugen, dass sowohl seitens des Führungspersonals der Feuerwehr als auch beim Dezernenten der Schutz des Personals Priorität genießt.
Allerdings ist das Vorgehen in dieser Sache in vielerlei Hinsicht kritikwürdig. Die Fraktion fordert den Stadtrat auf, zukünftig die Stadtverordnetenversammlung bzw. die zuständigen Ausschüsse rechtzeitig zu beteiligen. Auch ist eine frühzeitige Beteiligung der Landesbeauftragten für Datenschutz geeignet Rechtsunsicherheit bereits im Vorfeld geeignet, Maßnahmen ausgabenmindernd zu prüfen.

Für die Fraktion

Mario Tants
Fraktionsgeschäftsführer

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Antrag für die StVV am 1.12. – Rückbau von Kameraüberwachung

Rückbau von Kameraüberwachung an Krankenrettungswagen

Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die in bisher zwei Fahrzeugen der Feuerwehr Bremerhaven eingebauten Überwachungskameras unverzüglich wieder ausbauen zu lassen.

Begründung:

In der Mitteilung MIT-AF 25/2011 zur Anfrage Nr. 31/2011 der Fraktion RePiLi – sozial – transparent – partizipativ beschreibt der Magistrat die Vorgehensweise rund um den Einbau. Wie daraus u. a. zu ersehen ist, wurden hierbei sowohl rechtlich bindende Bestimmungen des Bremischen Datenschutzgesetzes (BremDSG) als auch des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) außer Acht gelassen als auch die Wirkung vollständig falsch eingeschätzt.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

gez.

Jörn Schwalbach

und Fraktion RePiLi – sozial – transparent – partizipativ

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Antrag für die StVV am am 1.12.11 – Wärmestrahler

Verbot von gasbetriebenen Wärmestrahlern

Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven möge beschließen:

Im Stadt- und Hafengebiet Bremerhaven wird der Betrieb von gasbetriebenen Wärmestrahlern für gewerbliche Zwecke verboten. Dazu wird ein entsprechender Paragraf in das Öffentliche Ordnung-Ortsgesetz Bremerhaven (ÖffOOGBrhv) aufgenommen.

Begründung:

Zunehmend werden auf den Freisitzen vieler Restaurants, Gaststätten und Kneipen so genannte „Heizpilze“ aufgestellt. Diese Geräte stoßen je nach Leistung bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid pro Stunde aus und verschlechtern die CO2-Bilanz der Seestadt.

Ein Beheizen des öffentlichen Raumes stellt eine absurde Energieverschwendung dar, konterkariert in erheblichem Maße die Klimaziele unserer Stadt und birgt die wenig klimafreundliche Botschaft, dass man Ressourcen verschwenden könne, solange nur jemand dafür zahlt. Zudem gilt die Betreibung dieser Geräte als wenig sicher. Das Land Berlin hat Ende 2008 den Betreibern von Gaststätten und Kneipen das Aufstellen von „Heizpilzen“ mit Gasantrieb auf öffentlichem Straßenland verboten. Auch die Stadt Bremerhaven sollte ein solches Verbot als eine Möglichkeit der Verbesserung der Klimabilanz, gerade in Hinsicht auf das Ziel „Klimastadt“ aussprechen.

Eine ergänzende Begründung findet sich in den Veröffentlichungen des Bundesumweltamtes zum Thema „Terassenheizstrahler“.

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Anfrage für die StVV am 1.12.11 – Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden bereits gestellt? (untergliedert nach den einzelnen Leistungen)
  2. Welche Maßnahmen hat der Magistrat unternommen/ wird der Magistrat unternehmen um die Zahl der Anträge zu erhöhen?
  3. Welche Ursachen vermutet der Magistrat für die zurückhaltende Antragstellung?
  4. Wie viele Anträge wurden bewilligt, wie viele abgelehnt?
  5. Hat die ARGE Job-Center bzw. die Nachfolgebehörde, wie vorgesehen, die Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen und Leistungen zur Teilhabe von Januar bis März rückwirkend ohne Nachweise, ob Kosten tatsächlich angefallen sind, gewährt?
  6. Werden zuvor städtisch getragene Leistungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket ersetzt?
  7. Welche Summe ergibt die Anhebung des Bundesanteils der Kosten der Unterkunft für Bremerhaven bzgl. der Leistungen für Bildung und Teilhabe insgesamt und bzgl. Mittagessen Hortkinder / Schulsozialarbeiter im Speziellen?
  8. Wurden seitens der Wohngeldstelle die Wohngeldberechtigten und Bezieher des Kinderzuschlags auf die Möglichkeit der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe (mit Rückwirkung Januar bis Mai!) hingewiesen und informiert?
  9. Entstehen höhere Verwaltungskosten durch das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ja in welcher Höhe?

gez. Jörn Schwalbach und Fraktion RePiLi – sozial – transparent – partizipativ

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Anfrage für die StVV am 1.12.11 – Schultrojaner

Schultrojaner

Der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG wurde auch durch das Land Freie und Hansestadt Bremen, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Josef Erhard, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterzeichnet.

Hierbei lautet § 6 Abs. 4 „Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.“

Dieser Vertrag gilt auch für die Schulen der Stadt Bremerhaven.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Regelungen sind in der Stadt Bremerhaven zwischen den Schulen und den Lehrern zur privaten Nutzung von Schulcomputern getroffen worden? Ist die private Nutzung von Computern im Besitz der Schulen durch Lehrer arbeitsvertraglich oder per Anweisung ausgeschlossen worden? (Bitte ggf. nach Schulen aufschlüsseln.)

2. Welche Firma soll die geplante Plagiatssoftware entwickeln? Sind dazu bereits Ausschreibungen erfolgt? Gibt es bereits einen Anforderungskatalog an diese Software? Wurden oder werden die Datenschutzbehörden der Stadt Bremerhaven bzw. des Landes Bremen in die Planung bzw. die Überprüfung der Plagiatssoftware eingebunden? Wenn ja, wie?

3. Wie steht die Maßnahme in Einklang mit dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme? Welche Abwägungen zum Einsatz der geplanten Plagiatssoftware sind innerhalb des Magistrats angestellt worden?

4. Welche Computer und Geräte fallen konkret unter die vertraglich gefassten “von den Schulen genutzten lokalen und externen Rechner und Speichersysteme, ob eigen- oder fremdbetrieben”?

5. Für welche Betriebssysteme soll die geplante Plagiatssoftware verfügbar sein?

6. Wird die geplante Plagiatssoftware auf eine bestehende Internetverbindung angewiesen sein? Wie sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte identifiziert werden? Wird es einen Abgleich mit einer Datenbank der Verwertungsgesellschaften geben? Wenn ja, welche Daten sollen dabei über welchen Weg übertragen werden und wie soll diese Verbindung gegen den Zugriff unbefugter gesichert werden?

7. Wie soll die geplante Software die Unterscheidung treffen ob es sich bei Digitalisaten um Daten für den privaten Gebrauch eines Lehrers (etwa zur persönlichen Weiterbildung) oder um Daten für den Gebrauch im Unterricht handelt?

8. Welche Daten und Eigenschaften des überwachten Systems sollen überwacht, übermittelt und gespeichert werden? Wie soll sichergestellt werden, dass der Einsatz der geplanten Plagiatssoftware technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich ist?

9. Wird die Software über sicherheitstechnische Funktionen verfügen, die sicherstellen, dass die Identitäten der den Computer benutzenden Schüler und Lehrer unbekannt bleiben? Wenn ja, wie wird dies technisch realisiert? Wenn nein, warum nicht?

10. Was soll im Falle eines identifizierten Verstoßes gegen das UrhG konkret passieren? Wer soll in welchem Maße und auf welcher Rechtsgrundlage belangt werden (Lehrer, Schulleiter, etc.)? Wie soll zwischen “unschuldigen” und “schuldigen” Nutzern des betroffenen Schulcomputers unterschieden werden? Wie soll die Identität des betroffenen Nutzers zweifelsfrei festgestellt werden?

11. Wie bestimmt die Stadt Bremerhaven den zentralen Ansprechpartner nach § 6 Nr.6 des Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG? Welche konkreten Befugnisse soll dieser Ansprechpartner zur Erfüllung der genannten Regelungen haben?

12. Wie beurteilt der Magistrat, gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen rund um den so genannten Staatstrojaner, die Vergabe der Softwareentwicklung an eine private Firma?

13. Wie soll der Funktionsumfang der Plagiatssoftware vom Magistrat abschließend beurteilt werden? Wie soll sichergestellt werden, dass die Software nicht über weitere verdeckte Funktionen verfügt? Wird der Quellcode der Software dem Magistrat offengelegt und wenn ja in welchem Rahmen und mit welchen Beteiligten geschieht dies?

14. Wie rechtfertigt der Magistrat die vertragliche Regelung nach der die Kosten für die Anschaffung der Software ausschließlich von den Schulen getragen werden sollen, obwohl mit dieser Software ausschließlich die Interessen der Vertragspartner durchgesetzt werden sollen?

15. Sollen die durch die Plagiatssoftware auf den Schulcomputern gewonnenen Daten bzw. Erkenntnisse über die Verwertungsgesellschaften hinaus auch an die Rechteinhaber der betroffenen Inhalte weitergegeben werden? Wenn nein, wie wird eine solche Weitergabe durch die Verwertungsgesellschaften ausgeschlossen?

16. Dürfen die durch die Plagiatssoftware auf den Schulcomputern gewonnenen Daten bzw. Erkenntnisse in Zivil- bzw. Strafverfahren verwendet werden?

17. Aus welchen Mitteln soll der Erwerb der Software für die Schulen bezahlt werden? Wie hoch werden die Kosten der Software für den städtischen Haushalt bzw. für die einzelnen Schulen sein?

18. Nach welchen Kriterien werden die 1% Schulen ausgewählt und befinden sich darunter auch Schulen in freier Trägerschaft? Sind in Bremerhaven bereits Schulen zum Einsatz der Plagiatssoftware ausgesucht worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann soll dies geschehen?

19. Wurden oder werden entsprechende Gremien (Schülerräte, Schulkonferenzen, Schülervertretungen etc.) über den Einsatz der Software informiert und wenn ja, in welcher Form geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?

20. Wurden die Personalräte sowie die Datenschutzbeauftragten der Schulen über den Einsatz der Software informiert und wenn ja, in welcher Form geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?

21. Hat die Landesregierung geprüft, ob Schulbücher, welche unter einer freien Lizenz stehen, im Land zum Einsatz kommen könnten? Falls ja, welchen Grund sieht die Landesregierung weiterhin auf Bücher sog. Schulbuchverlage zurückzugreifen? Falls nein, wieso hat die Landesregierung bisher diese Option ausgelassen?

22. Sind die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Philologenverband über den geplanten Einsatz einer Plagiatssoftware informiert worden? Wenn ja, wann und in welcher Form geschah dies und wie haben GEW und Philologenverband reagiert, als der Magistrat diese über jene Maßnahme informierte? Wenn nein, warum nicht

gez. Jörn Schwalbach und Fraktion RePiLi – sozial – transparent – partizipativ

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Antrag für die StVV am 1.12.11 – Mehr Transparenz und barrierefreie Teilhabe an der kommunalen Demokratie

Mehr Transparenz und barrierefreie Teilhabe an der kommunalen Demokratie

Transparenz schafft Nähe und Verständnis. Es gilt daher Mittel und Wege zu finden, diese Transparenz zu erhöhen. Das Medium Internet, welches überall und zu jeder Zeit Inhalte aus dem Web allen Interessierten zur Verfügung stellt, bringt Politik ins Wohnzimmer, ganz nah an die Bürgerinnen und Bürger heran. Niederschriften der Sitzungen stehen auf der Webseite der Stadt Bremerhaven leider nicht zur Verfügung. Die getroffenen Beschlüsse sind auf bremerhaven.de nicht zeitnah einsehbar, zudem gehen aus ihnen zwar die Ergebnisse hervor, allerdings kann in dieser Form der Diskussions- und Meinungsbildungsprozess nicht dargestellt werden. Bisher besteht, sollte physische Anwesenheit nicht möglich sein, glücklicherweise die Möglichkeit über radioweser.tv einen Hörfunk-Livestream zu verfolgen, ansonsten aber nur die Medienberichterstattung, um die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung oder ihrer Ausschüsse zu verfolgen.

Im Internet steht allen Interessierten dagegen jede Sitzung live oder zeitlich versetzt von der ersten bis zur letzten Minute zur Verfügung. Die Bürgerin oder der Bürger wird befähigt, das Verhalten der Fraktionen und der Stadtverordneten zu bewerten und hieraus die politischen Konsequenzen zu ziehen. Redebeiträge und Entscheidungen sind auch nach Jahren noch abrufbar. Politik wird dadurch erfahrbar.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, den öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Seestadt Bremerhaven zukünftig als Livestream (Audio und Video) auf der Internetseite der Stadt Bremerhaven an prominenter Stelle zur Verfügung zu stellen.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept dafür zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch die einmaligen und laufenden Kosten darzustellen.

Der Magistrat wird beauftragt zeitnah zu prüfen, ob und wenn ja, welche Regelungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Realisierung abgeändert beziehungsweise ergänzt werden müssen.

Bei der Konzepterstellung sollen außerdem folgenden Aspekte beachtet werden:

1. Der Livestream soll von den Nutzerinnen und Nutzern leicht gefunden und abgerufen werden können.

2. Die digitalen Aufnahmen sollen archiviert werden, um Interessierten unkompliziert, dauerhaft und barrierefrei zur Verfügung zu stehen.

3. Zur Umsetzung des Projekts soll als Grundlage eine freie, Open Source Software-Plattform verwendet werden. Mindestanforderungen sind Aufzeichnung, Verwaltung und Verbreitung von Videos sowie nachträgliches Hinzufügen von weiteren Informationen.

4. Neben der Bereitstellung der Aufzeichnung soll eine möglichst große Barrierefreiheit des Mediums erreicht werden. Darum soll der Magistrat auch die Möglichkeit einer Transkription und der Einblendung eines (Gebärden-) Dolmetschers prüfen und darstellen.

5. Die Aufzeichnungen sollen unter Creative Commons Lizenz mit Namensnennung (“cc-by”) eingestellt werden.

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Anfrage – Nr. StVV – AF 35/2011 (§ 36 GOStVV)

Verkehrszählung für die Straßenanbindung des Überseehafens

Wir fragen den Magistrat:

Hinsichtlich der Hafenanbindung ist es eine Selbstverständlichkeit, dass einem Bauvorhaben dieses Ausmaßes eine gründliche Bedarfsermittlung zugrunde liegen sollte. U. a. ist eine aktuelle Verkehrszählung für ein solches Bauprojekt unabdingbar, um eine realistische Bedarfsermittlung durchzuführen. Nach unserem Kenntnisstand liegt kein aussagekräftiges Ergebnis einer Verkehrszählung vor.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Verkehrszählung auf der Cherbourger Straße?
2. Wie ist das vorläufige Ergebnis und für welchen Zeitraum wird das Ende der Zählung erwartet?
3. Bewirkt ein besonders unerwartetes Ergebnis (sehr hoch/ sehr niedrig) eine Änderung der bisherigen Tunnelbaupläne?
4. Wie hoch sind die bisher aufgewendeten Kosten für die durchgeführte Verkehrszählung?
gez. Mario Tants

gez. Jörn Schwalbach

Eine Antwort steht noch aus.

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Anfrage – Nr. AF-34/2011 (§ 36 GOStVV)

Atemwegserkrankungen in Bremerhaven im Bezug auf den Bundesdurchschnitt

MIT-AF 26/2011

I. Die Anfrage lautet: Wir fragen den Magistrat:
1. Ob und in welchem Ausmaße sich die Verbreitung von akuten und chronischen Atemwegserkrankungen vom Bundesdurchschnitt abhebt und worauf der Magistrat dies zurückführt?
2. Welche Erhebungen seitens des Umweltschutzamtes gibt es für die Stickstoffdioxid- und Schwefeldioxid-Belastungen in der Seestadt und ist ein kausaler Zusammenhang zwischen Hafenwirtschaft und erhöhten Werten zum Schutz der Bevölkerung untersucht worden?
3. Welche Peak-Werte und welche Durchschnittsbelastung sind dem Umweltschutzamt auch außerhalb eigener Erhebungen bekannt?
II. Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2011 beschlossen, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
1. Von Seiten des Gesundheitsamtes kann die allgemein gehaltene Formulierung der Anfrage derzeit auch nur allgemein beantwortet werden.
Demnach liegen dem Amt keine Erkenntnisse vor, die für eine lokale Abweichung besagter Häufigkeiten im Auftreten akuter oder chronischer Atemwegserkrankungen sprechen würden. Die Erkenntnisse beziehen sich hierbei auf aktuelle Rückfragen bei hiesigen Lungenfachärzten, den hiesigen Krankenkassen, dem Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin sowie der Senatorischen Gesundheitsbehörde.
2. Das Umweltschutzamt überwacht nicht die Luftqualität in Bremerhaven. Dies ist eine Landesaufgabe und wird durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr im Rahmen des Bremer Luftüberwachungssystem durchgeführt.

BLUES – Das Bremer Luftüberwachungssystem
Das Bremer Luftüberwachungssystem (BLUES) erfasst seit 1987 an ortsfesten Messstationen Daten zur Überwachung der Luftqualität. Neben diesen festen Stationen kommen zusätzlich mobile Messcontainer zum Einsatz, um an unterschiedlichen Belastungsschwerpunkten ergänzend Messungen durchführen zu können. Die Messungen werden mit automatisch arbeitenden, kontinuierlich registrierenden Analysatoren durchgeführt. Gegenwärtig wird an insgesamt 10 festen Standorten in Bremen und Bremerhaven die Luftqualität überwacht. Hierbei dienen 6 Standorte der gebietsbezogenen und 4 Standorte der verkehrsbezogenen Überwachung. Im Luftmessnetz werden die Konzentrationen folgender Schadstoffe untersucht: _ Schwefeldioxid ( SO2) _ Kohlenmonoxid ( CO) _ Stickstoffdioxid ( NO2) _ Stickstoffmonoxid (NO) _ Stickoxide (NOx) _ Feinstaub (PM10, PM2,5 ) _ Ozon ( O3 ) In Bremerhaven gibt es derzeit 2 ortsfeste Luftmessstationen. In der Hansastrasse wird die Hintergrundbelastung ermittelt und in der Cherbourger Strasse die Verkehrsbelastung.
Die detaillierten Ergebnisse lassen sich auf der Internetseite http://umwelt.bremen.de einsehen. Die Situation der angefragten Luftschadstoffe stellt sich wie folgt dar:
Schwefeldioxid
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der einzuhaltende Immissionsgrenzwert 125 μg/m³ als Tagsmittelwert, bei drei zugelassenen Überschreitungen pro Kalenderjahr. Der Grenzwert wurde an allen Stationen eingehalten, das Tagesmittel wurde an keiner Station Überschritten. Der arithmetische Mittelwert der Jahresmittelwerte aller kontinuierlichen Messstellen lag auf dem Niveau des Vorjahres Überschreitung der SO2 Tagesmittelwerte von 125 μg/m3 ( 3 zugelassene Überschreitungen ) Station Bremerhaven Hansastrasse 0 Überschreitungen
Stickstoffdioxid
Bei Stickstoffdioxid (NO2) wurde der ab 2010 geltende Jahresimmissionsgrenzwert der 39. BImSchV von 40 μg/m³ an keiner der verkehrsfernen Hintergrundmessstellen erreicht. Die Messwerte bewegen sich im Jahresmittel zwischen 17 und 22 μg/m³ in Bremen und in Bremerhaven. Bedingt durch die Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs lag die Stickstoffdioxid- Immissionsbelastung an verkehrsnah messenden Stationen entsprechend höher. An der Station in der Cherbourger Straße 47 μg/m³. Dieser Wert liegt über dem geltenden Grenzwert von 40 μg/m³.
In der Cherbourger Straße in Bremerhaven wird erst durch den Bau des Hafentunnels als Hafenanbindung an die A 27 eine deutliche Entlastung der Schadstoffkonzentration erreicht. Das Planfeststellungsverfahren zu diesem Vorhaben läuft bereits. Parallel hierzu arbeitet die Stadt an einem Luftreinhalte- und Aktionsplanplan für diesen Standort. NO2-Einstundenmittelwerte über 200 μg/m³ dürfen ab 2010 nicht öfter als 18mal im Jahr auftreten. Zu Überschreitungen dieses Wertes kam es im Jahr 2010 an keiner Station.
3. Keine

Gez.
Melf Grantz
Oberbürgermeister

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